1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ComBridge AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die ComBridge AG diese schriftlich bestätigt.
§ 2 Leistungen der Gesellschaft
1. Die ComBridge AG bietet Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT, Alarmierung und Internet.
2. Soweit möglich, informiert ComBridge AG rechtzeitig über allfällige Betriebsunter-brüche für Internet-Anwendungen.
3. Zur Vertragserfüllung kann die ComBridge AG Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von ComBridge AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für ComBridge AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
4. Bestellungen durch die Partner der ComBridge AG haben schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern vorhanden) zu erfolgen. Der Besteller verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber ComBridge AG.
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 7.7 % MwSt.
3. Preise können ohne vorgängige Ankündigung von ComBridge AG angepasst werden.
4. Flatrate Angebote der ComBridge AG enthalten jeweils eine gewisse Anzahl an Gratisminuten. Die jeweilige Anzahl ist den aktuellen Preislisten zu entnehmen.
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch ComBridge AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ComBridge AG durch Zulieferanten und Hersteller.
1. Wenn der Käufer nach Ablauf
einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder
erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann ComBridge AG die Erfüllung des
Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. ComBridge
AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des
vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom
Käufer zu
fordern.
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ComBridge AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch ComBridge AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
1.
Die Gewährleistung
nach Massgabe der
folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial / Zubehör / beigelegte Batterien / Akkus ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen ComBridge AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
5. ComBridge AG und deren Lieferanten garantieren für die Dienstleistungen weder den ununterbrochenen, störungsfreien Betrieb, noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.
6. ComBridge AG übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
7. ComBridge AG übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
8. Jede Haftung für einen
bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie
entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschäden aus
Produktionsausfall,
Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt
weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich
wegbedungen.
9. ComBridge AG und deren Lieferanten behalten sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Benutzern vor bei Delikten (insbesondere bei Daten-Kriminalität, Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur des Providers.
1. Für Retouren verlangt die ComBridge AG, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit welcher das Gerät geliefert wurde, an ComBridge AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§ 11 Kündigung und Beendigung
1. Die Mindestdauer, die
Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen
Vertragstypus, der mit der ComBridge AG oder deren Lieferanten abgeschlossen
wurde. Wurden keine
anderslautenden Regelungen vereinbart, so gilt grundsätzlich eine
Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer
können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende der entsprechenden
Verrechnungsperiode gekündigt werden.
2. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten
3. Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an die ComBridge AG.
4. Kündigungen haben fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
5. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung, schuldet der Kunde dem Lieferanten sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
6. Löst die ComBridge AG oder deren Lieferanten den Vertrag fristlos auf, insbesondere weil der Kunde rechts- und vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde dem Lieferanten sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ComBridge AG.
2. Dem Endkunden für den Betrieb von Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Hardware bleibt Eigentum der ComBridge AG oder deren Lieferanten.
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist ComBridge AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort
fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder
wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen.
5. Bei Zahlungsverzug ist die ComBridge AG berechtigt, Dienstleistungen unverzüglich zu sperren und einzustellen. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Fr. 75.00 erhoben.
§ 14 Rechte und Pflichten des Kunden
1.
Der
Benutzer hat das Recht, seine Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote
dem gewählten Vertrag entsprechend im Internet zu präsentieren. Er ist für den
Inhalt und die Darstellung seiner
Präsentation vollumfänglich verantwortlich und
unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen die
"Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an
die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet
zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls
solche durch seine Präsentation für die ComBridge AG
entstehen. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des
Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die
internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz,
Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und
verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder
Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten
und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.
Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügung stellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. Die ComBridge AG ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. Die ComBridge AG behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.
2. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
· Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes;
· Informationen, die
Urheberrechte,
ähnliche Schutzrechte oder
Immaterialgüterrechte verletzen;
· Gewaltdarstellungen (StGB 135)
· Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197);
· Aufruf zu Gewalt (StGB 259);
· Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis);
3. Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies der ComBridge AG mitzuteilen. Die ComBridge AG wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
4. Die Untervermietung der bezogenen Dienstleistungen bei der ComBridge AG an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit der ComBridge AG erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich die ComBridge AG vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder entsprechende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
5. Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. Die ComBridge AG kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist die ComBridge AG oder deren Lieferanten berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
6.
Der
Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen
trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber der ComBridge
AG und deren Lieferanten für die Benützung seines Accounts verantwortlich.
Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden.
Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch, so ist der
Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt
der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim
Zugriff auf das Internet.
7. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
8. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und Voice-Dienste der ComBridge AG eingesetzt werden unverzüglich an ComBridge AG zu melden. Die Partner der ComBridge AG haben ausdrücklich dafür zu sorgen, dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der ComBridge AG in Kenntnis gesetzt sind.
9. Die im Voraus zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Individual-Vertrag des Kunden mit der ComBridge AG oder deren Lieferanten.
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die ComBridge AG, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
2. Schadenersatzansprüche für jegliche Schäden an Personen und Gebäuden sind sowohl gegen die ComBridge AG, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
§ 16 Urheberrechte / Software Gewährleistung
1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
1. ComBridge AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. ComBridge AG sowie dessen Kunden und Reseller verpflichten sich, die Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) gegenüber allen EU Bürgern einzuhalten. Für Verstösse oder Versäumnisse gegen die DSGVO durch Kunden oder Reseller kann die ComBridge AG nicht verantwortlich gemacht werden.
§ 18 Änderung der AGB
1. Die jeweils verbindliche
Fassung der AGB wird im Internet unter www.combridge.ch publiziert. Es liegt in
der Verantwortung des Kunden oder der Reseller, sich über die jeweils aktuellen
AGB in Kenntnis zu
setzen. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die AGB als akzeptiert.
Die ComBridge AG behält
sich das Recht vor, ihre Preise, Dienstleistungen und die AGB jederzeit
anzupassen.
1. St. Gallen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. ComBridge AG kann im Streitfalle auch den Gerichtsstand von Drittlieferanten bewilligen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Mörschwil, 30. November 2020