Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Geltungsbereich

1.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen Kunden und der ComBridge AG, Rorschacherstrasse 60, CH-9402 Mörschwil
          (nachfolgend «ComBridge»), betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von ComBridge.

1.2.   Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.

1.3.   Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn ComBridge diese schriftlich bestätigt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden
         werden hiermit wegbedungen.

 

2.       Leistungen der Gesellschaft

2.1.     ComBridge bietet Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT, Alarmierung und Internet an.

2.2.     Zur Vertragserfüllung kann die ComBridge Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

 

3.       Angebot und Vertragsschluss

3.1.     Die Angebote von ComBridge in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.

            Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen
            und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3.2.     Bestellungen haben schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern vorhanden) zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zu
            wahrheitsgemässen Angaben gegenüber ComBridge.

3.3.     Bestellungen sind für ComBridge erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich.

 

4.       Preise

4.1.     Massgebend sind die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert.

4.2.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten und exkl. MWST.

4.3.     Preise können ohne vorgängige Ankündigung von ComBridge angepasst werden.

 

5.       Liefer- und Leistungstermine

5.1.   Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen
          durch ComBridge steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ComBridge durch Zulieferer und Hersteller.

 

6.       Annahmeverzug

6.1.   Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder der Dienstleistung verweigert oder erklärt, die Waren
          oder Werke nicht abnehmen zu wollen, kann ComBridge nach ihrer Wahl die Liefergegenstände auf Kosten des Käufers hinterlegen oder verkaufen oder
          sie kann vom Vertrag zurücktreten. ComBridge ist in allen Fällen berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Preises oder
          den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

 

7.       Lieferung

7.1.     Die Lieferung erfolgt per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den Transport trägt der Kunde.

7.2.     Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Eingang zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen
            innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ComBridge und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung,
            Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

7.3.     Bei verspäteter Anzeige gelten die Waren als genehmigt und es entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung und Haftung von ComBridge.

 

8.       Gefahrenübergang

8.1.     Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden                      von ComBridge verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte
            Übernahme der Transportkosten durch ComBridge hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

 

9.       Gewährleistung

9.1.     Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

9.2.     Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum

9.3.     Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
           den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel
           auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
           Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.4.    Eine Gewährleistung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus, etc. ist ausgeschlossen.

9.5.    Gewährleistungsansprüche gegen ComBridge stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

9.6.    Tritt während der Gewährleistungsfrist ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, welcher rechtzeitig gerügt wurde, hat der Kunde zunächst einzig das Recht auf
           Reparatur bzw. Nachbesserung. Das Recht auf Minderung und Wandelung ist ausgeschlossen. Ist eine Reparatur oder Nachbesserung nicht möglich, hat ComBridge
           das Recht, eine technisch gleichwertige Lösung zu implementieren. Darüber hinaus werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

 

10.     Retouren

10.1.   Retouren werden nur akzeptiert, wenn das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit welcher das Gerät geliefert wurde,
            an ComBridge zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten für Hin- und Rücktransport sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch
            von Teilen, Baugruppen oder Einzel-Geräten wird keine neue Gewährleistungsfrist für die gesamte Bestellung ausgelöst. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich
            auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Bauteile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen
            Daten durch Kopien gesichert werden. ComBridge übernimmt keine Haftung für allfällige durch die Reparatur bedingte Datenverluste.

 

11.     Kündigung und Beendigung

11.1.   Bei Dauerschuldverträgen bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit
            der ComBridge abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen vereinbart, so gilt grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.
            Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode oder – sofern keine
            solche vereinbart worden ist, auf das Ende eines jeden Quartals – gekündigt werden.

11.2.   Die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten oder
            rechtswidriges Verhalten, namentlich die Nichteinhaltung der in Ziffer 14 definierten Pflichten.

11.3.   Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Vergütung bis zum ordentlichen
           Kündigungstermin dennoch geschuldet. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages/der Gebühr pro rata temporis ist ausgeschlossen.

11.4.  Kündigungen haben fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

11.5.  Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme von Geräten oder vor Entgegennahme der Dienstleistung, schuldet der Kunde ComBridge sämtliche
           in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

11.6.  Löst ComBridge den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auf, insbesondere, weil der Kunde rechts- und vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde
          ComBridge sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

 

12.     Eigentumsvorbehalt

12.1.   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ComBridge.

12.2.   Stellt ComBridge dem Kunden für den Betrieb von Anwendungen und im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Geräte zur Verfügung, bleibt
            diese während der ganzen Vertragsdauer Eigentum der ComBridge oder deren Lieferanten. Die Begründung von Pfand- oder Retentionsrechten zu Gunsten Dritter ist
            ausgeschlossen. Im Falle von Pfändung, Verarrestierung, Retention oder Konkursbeschlag ist der Kunde verpflichtet, ComBridge unverzüglich zu informieren und
            das zuständige Konkurs- oder Betreibungsamt auf das Eigentum von ComBridge hinzuweisen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Geräte
            unbeschädigt an ComBridge zurückzugeben. Kommt der Kunde der Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht nach, ist ComBridge berechtigt, die nicht retournierten
            Geräte in Rechnung zu stellen.

 

13.     Zahlung

13.1.   Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bei Übergabe in bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.

13.2.   Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ComBridge über den Betrag verfügen kann.

13.3.   Gerät der Käufer in Verzug, so ist ComBridge berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.

13.4.   Leistet der Kunde auch nach Mahnung und innert angesetzter Nachfrist keine Zahlung, ist ComBridge berechtigt, weiterhin die Erfüllung des Vertrags nebst
            Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen. Sie kann stattdessen aber auch vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und
            Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

13.5.   Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden
            Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Einleitung eines Nachlassstundungs-
            oder Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. ComBridge ist in diesem Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
            oder Dienstleistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

13.6.   Bei Zahlungsverzug ist ComBridge berechtigt, Anwendungen und Dienstleistungen unverzüglich zu sperren und einzustellen.
            Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erhoben.

 

14.     Rechte und Pflichten des Kunden

14.1.   Soweit der Kunde die Berechtigung hat Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote der ComBridge im Internet zu präsentieren und zu bewerben. ist er für
            den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen
            die "Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet
             zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für die ComBridge AG entstehen. Der Kunde hat
             im Rahmen des Bezugs von Lieferungen, Dienstleistungen und Angeboten von ComBridge sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb
             des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse,
             Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten, die gegen den guten
             Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

14.2.   Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung
             zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. ComBridge ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von
             Kundenangeboten zu prüfen. ComBridge behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und
             den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.

14.3.   Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:

              -Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
              -Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
              -Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB)
              -Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (Art. 197 StGB)
              -Aufruf zu Gewalt (Art. 259 StGB)
              -Rassistisch diskriminierende Inhalte (Art. 261 StGB)

14.4.   Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies der ComBridge mitzuteilen. Die ComBridge wird, sofern möglich,
            Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.

14.5.   Die Abtretung oder Übertragung der bei ComBridge bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung
            mit der ComBridge erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich ComBridge vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

14.6.   Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. ComBridge gibt keinerlei
            Zusicherungen betreffend Verfügbarkeit Internet-Zugang auf allen Endgeräten. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich
            machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den
            Betrieb einzustellen. Trifft der Kunde die erforderlichen Massnahmen nicht innert nützlicher Frist, ist ComBridge berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.

14.7.   Der Kunde ist für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und trifft die Massnahmen, um einen sichere Datenspeicherung und Datenverarbeitung zu gewährleisten.
            Er ist gegenüber der ComBridge für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden.
            Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde
            selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet.

14.8.    Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt.
             Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

14.9.    Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und Voice-Dienste von ComBridge eingesetzt werden,
             unverzüglich an ComBridge zu melden.

14.10.  Soweit der Kunde bei ComBridge bezogene Dienstleistungen mit Zustimmung von ComBridge an einen Dritten überträgt, hat er ausdrücklich dafür zu sorgen,
            dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der ComBridge in Kenntnis gesetzt sind
            und diese Rechte und Pflichten vertraglich an den Endkunden überbunden werden.

 

15.     Haftung

15.1.   Die Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Dienstleistungen entstehen, sei es aus Unmöglichkeit
           der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, werden sowohl gegen ComBridge, als auch gegen
           deren Erfüllungsgehilfen wegbedungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

15.2.   Jede Haftung für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie
           für Folgeschäden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender
           zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.

15.3.   ComBridge garantiert und haftet weder für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch für den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt.
            Die Haftung für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.

15.4.   ComBridge übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten.
            Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen
            werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.

15.5.   ComBridge übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.

15.6.   ComBridge behält sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Kunden vor bei Delikten (insbesondere bei Daten-Kriminalität, Datenmissbrauch
            und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur von ComBridge oder dessen Lieferanten.

  

16.     Urheberrechte / Software Gewährleistung

16.1.   Soweit Software zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden ausschliesslich nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages
            des Herstellers, der mit diesem direkt abgeschlossen wird. ComBridge übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden aus mangelhafter Software.

 

17.     Datenschutz

17.1.   Im Rahmen der vertraglichen Beziehung zum Kunden bearbeitet ComBridge personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung wird unter www.combridge.ch publiziert.

 

18.     Änderung der AGB

18.1.   Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.combridge.ch publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils
            aktuelle Fassung in Kenntnis zu setzen. ComBridge behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen.

 

19.     Gerichtsstand

19.1.   Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist St. Gallen.

19.2.   Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten
            Nationen über den internationalen Warenkauf).

 

 

Gültig ab 1. September 2023